 |
Ihr
Vorteil
- Die besondere Fachkunde aller am Verfahren beteiligten Schiedsrichter
sowie die Kombination des Schiedsgerichtes aus den 3 Berufsgruppen
aus Richter- Anwalt- und Sachverständigenfunktion führt schneller
und objektiver zu Entscheidungen des Schiedsgerichtes.
- Das Vertrauen beider Parteien in das von ihnen selbst gewählte
und bestimmte Schiedsgericht führt zu einer entspannten Verhandlungsatmosphäre.
- Die unbedingte Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit des Verfahrens
vor dem Schiedsgericht für Privates Baurecht Deutschland sichert
zu, dass Verfahrensinhalte nicht der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden können und Konkurrenzunternehmen keine internen
Auskünfte
erhalten, die sie in Marktvorteil bringen könnten.
- Durch die hohe
Fachkompetenz der Richter, sowie die Teilnahme von sachverständigen
Ingenieuren als Schiedsrichter und der eininstanzlichen Bearbeitung
eines Verfahrens , kann die Verfahrensdauer erheblich gekürzt
werden. Durch die Reduzierung des Faktors Zeit können die Parteien
erhebliche finanzielle Mittel und auch geistige Resaurcen einsparen,
die in wirtschaftlich
produktive und ertragreichere Projekte investiert werden kann.
- Die Gesamtkosten eines Verfahrens sind dadurch in der Regel niedriger als bei jeden
anderem Gericht.
- Die mündlichen Verhandlungen finden in einer
betont angenehmen und bekannten Atmosphäre statt.
- Das Schiedsgericht
achtet darauf, dass die Geschäftsbeziehungen der streitenden Parteien geschont werden.
- Durch die Wahl des deutschen
Bauschiedsgerichtes als rechtsprechendes Organ erhalten die Parteien
weltweit einen Ansprechpartner um Streitigkeiten
aus dem Baubereich vorzutragen und rechtskräftig entscheiden zu
lassen.
- Beim deutschen Bauschiedsgericht gibt es keinen Anwaltszwang.
Unternehmen können mit ihrer eigene Rechtsabteilung oder Justitiar
den Rechtstreit beim deutschen Bauschiedsgericht vortragen. Sie sparen
so die häufig
teure und sachlich nicht notwendige Hinzuziehung einer Kanzlei und
freiberuflich tätigen Rechtsanwaltes.
- Schiedssprüche des deutschen
Bauschiedsgerichtes sind vollstreckbar wie jedes gerichtliche letztinstanzliche
Urteil auch. Die Vollstreckbarkeitserklärung
wird beim vereinbarten Oberlandesgericht beantragt und kurzfristig erteilt.
|
 |